Ambulante Intensivleistungen nach Schlaganfall 

Eine Apoplexie, auch als Apoplex oder Schlaganfall bezeichnet, entsteht durch eine plötzlich gestörte Blutversorgung des Gehirns. Dadurch erhalten die betroffenen Bereiche zu wenig Sauerstoff und  Gehirnzellen können geschädigt werden oder absterben. 

Nach einem Schlaganfall ist die schnelle Akutbehandlung in einem Krankenhaus und sobald sich der Zustand der Patient:innen stabilisiert hat, die möglichst frühe Rehabilitation entscheidend.

Intergrierter Behandlungspfad Schlaganfall Tirol

Der „Integrierte Behandlungspfad Schlaganfall Tirol“ legt einheitliche Standards für die Behandlung vo

Der Tiroler Gesundheitsfonds (TGF), alle Tiroler Krankenversicherungsträger, alle öffentlichen Tiroler Akutkrankenhäuser, die Leitstelle Tirol, der Ärztliche Leiter Rettungsdienst, das Rote Kreuz Tirol und die Sozialabteilung des Landes Tirol legen gemeinsam die optimalen Behandlungsstufen fest – von der prähospitalen und hospitalen Phase über die stationäre Rehabilitation und Akutnachbehandlung bis zur ambulanten Rehabilitation.

Nach einem Schlaganfall Schritt für Schritt zurück in den Alltag

Die ambulante Intensivleistung nach einem Schlaganfall hilft Ihnen, möglichst viele Fähigkeiten wieder zurückzugewinnen. Dazu gehören zum Beispiel Bewegungen, Sprache, Konzentration und alltägliche Handgriffe. Können bestimmte Funktionen nicht vollständig wiederhergestellt werden, erlernen Sie geeignete Alternativen, um Ihren Alltag leichter zu bewältigen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, das Risiko für einen erneuten Schlaganfall zu senken. Das Behandlungsteam unterstützt Sie bei notwendigen Veränderungen Ihres Lebensstils und bereitet gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen die weitere ambulante Betreuung vor.

Ziele der ambulante Intensivleistung nach einem Schlaganfall: Fähigkeiten gezielt zurückgewinnen

Das Gehirn kann sich nach einem Schlaganfall neu organisieren. Gesunde Bereiche können lernen, Aufgaben der geschädigten Regionen teilweise zu übernehmen. Diese Fähigkeit wird als Neuroplastizität bezeichnet. Je früher das Gehirn gezielt gefördert wird, desto besser können neue Verbindungen entstehen.

Dabei helfen regelmäßige Übungen aus der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Sie unterstützen Betroffene zum Beispiel dabei, Bewegungen, Sprache und alltägliche Tätigkeiten neu zu erlernen.

Krankheitsbilder

  • Lähmungen: Schwäche oder vollständige Lähmung einer Körperseite (Hemiparese oder Hemiplegie).
  • Gesichtslähmung: Einseitig herabhängender Mundwinkel oder herabhängendes Augenlid.
  • Sprach- und Sprechstörungen: Schwierigkeiten zu sprechen, verwaschene Worte oder Probleme, Gesprochenes zu verstehen (Aphasie).
  • Sehstörungen: Plötzlicher Verlust der Sehkraft auf einem Auge, Einschränkung des Gesichtsfeldes oder Doppelbilder.
  • Gefühlsstörungen: Taubheitsgefühl oder Kribbeln auf einer Körperseite.
  • Gleichgewicht und Schwindel: Starker Schwindel, Gangunsicherheit und Koordinationsprobleme.
  • Bewusstseinsstörungen: In schweren Fällen Verwirrung.

Beginn und Dauer der Therapie

Eine erfolgreiche ambulante Intensivbetreuung beginnt idealerweise direkt nach der Akutbehandlung im Krankenhaus oder im Anschluss an einen stationären Rehabilitationsaufenthalt.

Der erste Behandlungsblock umfasst maximal 30 Sitzungen. Wenn die Behandlungsziele im ersten Behandlungsblock nicht erreicht wurden, besteht für betroffene Patient:innen die Möglichkeit, sich einen weiteren Behandlungsblock verschreiben zu lassen.

Hierzu muss ein Zwischenbericht erstellt werden, der die Grundlage für die weitere Verordnung des zweiten Behandlungsblockes mit maximal 20 Sitzungen bildet.

Verordnung und Kostenübernahme

  1. Die Erst-Verordnung darf nur von einem:einer Facharzt:ärztin für Neurologie, einer neurologischen Ambulanz, der neurologischen Abteilung LKH Hochzirl oder der neurologischen Abteilung des Rehabilitationszentrums Münster ausgestellt werden.
  2. Die Zweit-Verordnung kann von einem:einer Allgemeinmediziner:in erfolgen.
  3. Eine eventuell notwendige Dritt-Verordnung muss wiederum von einem:einer Facharzt:ärztin für Neurologie verordnet werden.

Kostenübernahme:

  • ÖGK
  • Privat-/Zusatzversicherung (Selbstzahler:innen)
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