Welche Versicherungsträger decken welche Leistungen?

Wenden Sie sich bei Beschwerden oder Schmerzen an Ihre Haus- oder Fachärzt:in und beantragen eine ambulante Therapie oder ambulante Reha. Der ausgefüllte Antrag muss an die zuständige Landesstelle Ihres Sozialversicherungsträgers geschickt werden, wo der Antrag genehmigt wird.

Viele Leistungen werden von den jeweiligen Kassen übernommen. Wenn Sie möchten, können Sie die Therapie auch jederzeit nutzen und selbst bezahlen.

ÖKG SVS BVAEB KUF PVZ*/SZ**
Therapeutische
Einzelleistungen                                               
ja         ja         ja          ja        

ja

Traumatologisch-orthopädischer
Rehablock       
ja ja nein ja ja
Neurologische Rehabilitationsleistung/
Schlaganfall
ja nein nein      nein  ja
Lymphologische
Intensivebehandlung
ja nein nein nein ja

* Privat-/Zusatzversicherung
** Selbstzahler

Weitere Leistungen

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