Welche Versicherungsträger decken welche Leistungen?
Wenden Sie sich bei Beschwerden oder Schmerzen an Ihre Haus- oder Fachärzt:in und beantragen eine ambulante Therapie oder ambulante Reha. Der ausgefüllte Antrag muss an die zuständige Landesstelle Ihres Sozialversicherungsträgers geschickt werden, wo der Antrag genehmigt wird.
Viele Leistungen werden von den jeweiligen Kassen übernommen. Wenn Sie möchten, können Sie die Therapie auch jederzeit nutzen und selbst bezahlen.
| ÖKG | SVS | BVAEB | KUF | PVZ*/SZ** | |
| Therapeutische Einzelleistungen |
ja | ja | ja | ja |
ja |
| Traumatologisch-orthopädischer Rehablock |
ja | ja | nein | ja | ja |
| Neurologische Rehabilitationsleistung/ Schlaganfall |
ja | nein | nein | nein | ja |
| Lymphologische Intensivebehandlung |
ja | nein | nein | nein | ja |
* Privat-/Zusatzversicherung
** Selbstzahler