Ambulante traumatologisch-orthopädische Rehabilitationsleistungen vor Ort
Die traumatologisch-orthopädischen Rehabilitationsleistung richtet sich an Patient:innen aus der Region Kitzbühel, die keine stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen können oder möchten.
Sie können die ambulante traumatologisch-orthopädische Rehabilitationsleistung auch nach einer stationären Rehabilitation in Anspruch nehmen.
Therapieprogramm
- 24 x Physiotherapie oder Ergotherapie
- 6 x Manuelle Lymphdrainage/Massage
- 10 x Unterwassertherapie (Gruppe)
- 8 x Physikalische Anwendung (Elektrotherapie)
Ziele der ambulanten Rehabilitation
- Verbesserung von indikationsbezogenen Funktionseinschränkungen
- Verbesserung der Mobilität
- Verbesserung der Teilhabe im alltäglichen Leben
- Verbesserung der Selbstversorgung und Selbstständigkeit im Alltag
- Verbesserung der psychischen Gesundheit
- Verminderung von Risikofaktoren (Sekundärprävention)
- Erhalt/Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
- Verbesserung der Wahrnehmung
Krankheitsbilder
- Ersatz der großen Gelenke (Schulter, Knie, Hüfte)
- Zustand nach SLAP-Laesion
- Zustand nach operativer Schulterluxation, Rotatorenmanschettenruptur
- Gelenksnahe Frakturen der großen Röhrenknochen (Unterschenkel, Oberarm)
- Trümmerfraktur des Sprunggelenks
- Fersenbeinfraktur
- Bandscheibenvorfall (nur nach neurologischer Abklärung)
- Operative Versorgung Bandscheibenvorfall
- Traumatische Wirbelkörperfrakturen (Ausnahme Osteoporose)
- Zustand nach Hüft-OP bei Gelenksanomalien
- Umstellungsosteotomie
- Kreuzbandruptur
- MPFL Plastik
- Meniskustransplantation und Refixation
- Autologe Knorpeltransplantation
- Quadrizepssehnenruptur
- Patellasehnenruptur
- Bicepssehnenruptur
- Periphere Parese nach Plexusläsion
Beginn der Therapie
Eine ambulante Therapie muss binnen 6 Monaten nach Abschluss der Akutbehandlung bzw. nach der Entlassung aus der Krankenanstalt beginnen.
Verordnung & Kostenübernahme
Eine Verordnung darf nur von einer Fachärzt:in für Orthopädie, Unfallchirurgie, Neurochirurgie, Neurologie oder Physikalische Medizin und Rehabilitation ausgestellt werden.
Kostenübernahme:
- ÖGK
- SVS
- KUF
- Privat/Zusatzversicherung/Selbstzahler